1 Einführung (4)

Zur Existenz des Fourier-Integrals bzw. der Spektralfunktion Y(ω) kann man eine hinreichende, aber nicht notwendige Bedingung aus der Entwicklung entnehmen. Der Übergang von den diskreten Frequenzen n ω0 zur kontinuierlichen Frequenz ω wurde über die komplexen Fourier-Koeffizienten Cn geführt, dabei tritt auch C0 auf, für das gilt:
(1-23)
=>
(1-24)
Dieser Grenzwert existiert, wenn das Integral existiert und endlich ist. Man kann zeigen, daß die absolute Integrierbarkeit der Funktion y(t)
(1-25)
eine hinreichende Bedingung für die Existenz der Spektralfunktion Y(ω) ist. Diese Bedingung erfüllen zum Beispiel Signale mit endlicher Energie. Anderseits ist zum Beispiel die Funktion
(1-26)
nicht absolut integrierbar, obwohl das Fourier-Integral dieser Funktion existiert, deshalb handelt es sich bei der obigen Beziehung nur um eine hinreichende Bedingung.
Der Betrag der Fourier-Transformierten |Y(ω)| ergibt das Amplitudenspektrum oder die Amplitudendichte von y(t). Der Winkel arg{Y(ω)} stellt das Phasenspektrum dar. Aus der Definition des Fourier-Integrals (Gleichung (1-15)) erkennt man, daß für rein reelle Zeitfunktionen y(t) die Fourier-Transformierte des negativen Arguments gleich der konjugiert komplexen Fourier-Transformierten ist:
(1-27)
beipsiel 1 Beipsiel 2