2.2 Elektromagnetische Grundgesetze |
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Die elektromagnetischen Grundgesetze sind
in ihrer physikalischen Aussage als Rechtssysteme der verkoppelten Grundgrößen
definiert. Rechtssystem heißt z. B. für die Definition des
Flächenvektors ,
dass das zugehörige Linienelement
der Berandung der Fläche A
und die Richtung des Flächenvektors
im Sinne einer Rechtsschraube untereinander verbunden sind (Daumen der
rechten Hand in Richtung von ,
Finger zeigen in Richtung von
und umgekehrt). |
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Definition des Flächenvektors als Rechtssystem | |
Das 1. Grundgesetz der Verkoppelung von
elektrischen (Ursache) und magnetischen (Wirkung) Grundgrößen
ist das Durchflutungsgesetz |
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2.2-(1) |